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   LG Weiden/Oberpfalz, 02.05.1995 - 2 S 1288/94   

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https://dejure.org/1995,7339
LG Weiden/Oberpfalz, 02.05.1995 - 2 S 1288/94 (https://dejure.org/1995,7339)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 02.05.1995 - 2 S 1288/94 (https://dejure.org/1995,7339)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 02. Mai 1995 - 2 S 1288/94 (https://dejure.org/1995,7339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhaftigkeit einer Telefonrechnung bei ungewöhnlich hohen Telefonkosten; Beweislast und Beweis des ersten Anscheins für die Ursache von hohen Telefonkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Telekom fordert 7.809,88 DM! - "Anscheinsbeweis" für die Ursache einer ungewöhnlich hohen Telefonrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 286

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1278
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02

    Rechtliche Qualifizierung eines Webhosting-Vertrages als Werkvertrag

    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der auf technischen Aufzeichnungen beruhenden Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 1997, 35; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98

    Mobiltelefonrechnung

    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit auf technischen Aufzeichnungen beruhender Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1997, 568; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • OLG München, 04.12.1996 - 15 U 3562/96
    So hat die Rechtsprechung bisher überwiegend einen Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Abrechnungen durch die Telekom bejaht (LG Essen, NJW 1994, 2365; die Berufung des Telefonkunden gegen dieses landgerichtliche Urteil wurde durch das OLG Hamm unter Az. 11 U 99/93 - unveröffentlicht - zurückgewiesen, siehe Anmerkung der Schriftleitung der NJW in NJW 1994, 2367; ferner u.a. LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278 ).
  • AG Mannheim, 14.05.2004 - 5 C 108/04

    Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefonrechnung

    Das Gericht geht mit der überwiegenden Meinung der Rechtsprechung davon aus, dass ein Beweis des ersten Anscheins zunächst einmal für die Richtigkeit der Telefonrechnung der Beklagten spricht (vgl. LG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 894, LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278, OLG Düsseldorf, CR 2003, 185 f.).
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